Es gibt Menschen, die hören Musik, es gibt jedoch auch Menschen, die hören das Gejaule eines “Künstlers”, der sich Bushido nennt und seit Jahren gewaltverherrlichende Texte in “musikalischer” Form unter das Volk bringt. Das Beste ist jedoch, wenn man den Lackierer nicht hören will, wird man wegen illegalem Download seiner “Songs” verklagt. Nicht einmal vor einem Düsseldorfer Rentner, der nicht mal weiss, wer oder was Bushido sein soll.
“Gangsta-Rapper” Bushido (29) hat die Justiz auf seiner Seite. Der gelernte Lackierer war gegen Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Mittwoch eine einstweilige Verfügungen gegen drei Beklagte (u.a. Az.: 12 O 195/08). Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musikpiraten zu sein.
Es geht hier um ungesicherte W-Lan Netzwerke, aber stimmt die Verhältnismässigkeit noch?
Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der “Störerhaftung” an.
Der Grundsatz der Störerhaftung ist ein diskussionswürdiges Thema, da die Gerichte sich hier ziemlich uneinig sind.
Ungesichertes WLAN
Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer nach Angaben des Gerichts als sogenannte “Störer” haften. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr lokales Funknetz (WLAN) nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.
Hier kommt der Punkt, wo zumindest ich mich sehr wundere. Das Funknetzwerk war angeblich nicht gesichert und mit keinem Passwort geschützt. Sicherlich gibt es einige Hersteller, die es dem Käufer ihrer “Internetboxen” freistellen, ihr W-Lan abzusichern oder nicht. Jedoch ist der grösste Teil mit einer Box der Marke AVM, sprich “Fritz-Box” unterwegs. Das diese Box zwingend eine Verschlüsselung erforderlich macht, dürfte jedem bekannt sein. Nach dem “Punkt” kommt nun der “Knackpunkt”. Jeder, wirklich jeder, der über ein Minimum an Wissen über die W-Lan Technik verfügt und über “Hacker’s Blackbook” verfügt (erhältlich z.B. bei PEARL), hackt ein W-Lan Modem in weniger als 5 Minuten. Warum werden hier nicht die Hersteller zur Verantwortung gezogen? Weiter im Text.
Auf die Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu. Außerdem wird gegen sie auch strafrechtlich ermittelt. Die Ermittler hatten die Internet-Protokoll (IP)-Adressen der Beklagten festgestellt. Daraufhin war Bushido zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. (dpa)
Der Lackierer klagt und bekommt auch noch Recht. Lächerlich. Ich bin noch am Überlegen, wer da wohl “ausgewechselt” werden muss. Das Ehepaar, der Rentner, die Gerichte, oder vielleicht sogar Bushido?
Um mit Bushidos “Worten” zu schliessen.
Ich pack dich am Schopf, ich nehm dich zur Brust
Summer Cem wie ich rappe ist dir eh nicht bewusst
Guck her, ich mache jetzt dein Leben kaputt
German Dream jeden Tag wird mein Penis gelutscht
ich rück dich zurecht, ich knüpf dich mir vor
Sonny Black back am Block, bück dich sofort
Guck her, ich habe meine Rücksicht verloren
Ersguterjunge, denn ich ficke dein Dorf
mfG.politikpest
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ohoh, Vorsicht, da lehnst Du Dich aber arg weit aus dem Fenster. Ein vernünftig konfiguriertes WLAN mit WPA (nicht WEP, das ist wirklich Kinderkram) knackt niemand in 5min. Eine Brutforce oder Wörterbuch-Attacke dauert ein bißerl länger …
Davon abgesehen ist auch das der springende Punkt. Selbst wenn es geknackt würde, greift nicht mehr die “Störerhaftung”. IdR reicht es sogar aus den Zugang über die MAC-Adresse zu reglementieren. Damit ist das LAN (für deutsche Gerichte) ausreichend geschützt.
Nimm Die mal ein Laptop und ziehe damit durch eine größere Stadt… 20-40% aller Netze sind offen. (Du scheinst mir auch den Marktanteil von AVM etwas zu überschätzen.)
So bitter es ist, lasse ich mein Auto unabgeschlossen oder mit offenen Fenstern irgendwo stehen, bekomme ich auch einen Strafzettel – manche Leute lernen es halt erst, wenn es an den Geldbeutel geht :-/
Mit WPA gebe ich dir schon Recht. Die meisten Leutchen die ich kenne, sind allerdings mit Fritz unterwegs, also WEP. Wie gesagt, nur meine persönliche Erfahrung